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Zentrale Rufnummer: 0231 / 983 402 00                           E-Mail: info@dr-dettke.com

Dr. Dettke Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Ihre Anwälte für Erbrecht

Konflikte lösen. Immobilien sichern. Teilungsversteigerung verhindern.
 

Wir sind spezialisiert auf Erbstreitigkeiten mit wirtschaftlichem Risiko – insbesondere, wenn Immobilien betroffen sind.

 

Ob blockierte Erbengemeinschaft, drohende Teilungsversteigerung oder ungelöste Pflichtteilsansprüche: Wir entwickeln jurisch fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen – bevor der Schaden entsteht.

Rechtsanwalt Dr. Dettke

Beratung & Betreuung

Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht vertreten wir Mandanten bundesweit – insbesondere bei komplexen Erbfällen mit Immobilienbezug. Ob Konflikt in der Erbengemeinschaft, drohende Teilungsversteigerung oder ungeklärte Ansprüche: Wir stehen Ihnen mit juristischer Präzision und wirtschaftlichem Blick zur Seite – von der ersten Beratung bis zur finalen Lösung.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

  1. Analyse & Strategie

    Ersteinschätzung Ihrer          Situation, rechtliche                  Bewertung und                    Entwicklung eines realistischen, wirtschaftlich sinnvollen Lösungswegs –    individuell auf Ihren Fall                abgestimmt.

2. Konfliktklärung & Sicherung

Klärung offener Ansprüche, Kommunikation mit Miterben, Schutz von Immobilien und Fristen. Ziel: Eskalation vermeiden, Vermögen sichern.

3. Einigung oder gerichtliche Durchsetzung

Wir verhandeln außergerichtlich oder vertreten Sie vor Gericht – je nachdem, was zielführender ist. Auch bei Umfinanzierung und Auflösung der Erbengemeinschaft begleiten wir Sie bis zum Abschluss.

Unser Team

Die Dr. Dettke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht für ein erfahrenes und engagiertes Team von Juristinnen und Juristen, das Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen begleitet. Unsere Arbeit basiert auf fundiertem Fachwissen, langjähriger Praxiserfahrung und einem hohen Maß an persönlicher Betreuung.

Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und entwickeln individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind. Unser Anspruch ist es, Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten und Ihnen jederzeit die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten.


Vertrauen Sie auf unser Know-how – und auf ein Team, das sich mit ganzer Kraft für Ihr Recht einsetzt.

Thomas Brüninghaus

Rechtsanwalt


 

Gregor
Kyi

Rechtsanwalt (Kooperationspartner)
 

Zeynep
Dettke

Rechtsanwältin

 

Rainer Gräger,
LL.M. (H.K.)

Fachanwalt für Medizinrecht (Kooperationspartner)

Dr. Stefan
Dettke

Rechtsanwalt & Geschäftsführer
 

Unsere Schwerpunkte im erbrecht

Präzise. Konfliktstark. Lösungsorientiert.

Erbfälle sind oft komplex – besonders, wenn mehrere Parteien, Emotionen und Immobilien aufeinandertreffen. Unser Fokus liegt auf klarer Konfliktlösung, dem Schutz Ihres Vermögens und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen, bevor Streit eskaliert oder in die Zwangsvollstreckung führt

Konflikte in der erbengemeinschaft

  • Beratung bei Zerwürfnissen unter Miterben
    Wenn Entscheidungen blockiert werden – etwa beim Verkauf, der Vermietung oder Sanierung von Nachlassimmobilien.

  • Prüfung und Durchsetzung von Nutzungsentschädigungen
    Wenn ein Miterbe das Haus allein nutzt – auf Kosten der anderen.

  • Beendigung von Erbengemeinschaften
    Entwicklung von Auszahlungs- oder Übernahmelösungen zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Immobilien im Streitfall

  • Verhinderung der Teilungsversteigerung
    Gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen zum Schutz von Familienimmobilien.

  • Verhandlung mit Banken und Miterben
    Zielgerichtete Einigung statt Zwangsverkauf oder Streit in der Öffentlichkeit.

  • Umfinanzierung & Investorenlösungen
    Über unser Partnernetzwerk: Auskauf der Miterben oder kurzfristige Liquidität zur Rettung der Immobilie.

Gerichtliche Durchsetzung

  • Vertretung in Teilungsversteigerungsverfahren
    Wir verteidigen gegen die Versteigerung – oder nutzen sie taktisch im Sinne Ihres Interesses.

  • Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen
    Wenn Schenkungen, Aufwendungen oder Pflichten vorab geregelt wurden – oder eben nicht.

  • Testamentsanfechtung bei Ungleichbehandlung
    Bei Zweifeln an Testierfähigkeit, unklaren Formulierungen oder Verdacht auf Beeinflussung

Unsere Standorte

Dedication. Expertise. Passion.

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